Zwecks Erhalt und qualitätvoller Weiterentwicklung der Gartenstadt
Hellerau und als Zeichen anhaltender Wertschätzung auch in Dresden selbst wurde nach längerer
Vorbereitung am 15. Mai 1997 vom Stadtrat für Hellerau als erstem Stadtteil
Dresdens eine Baupflegekommission nach dem Baugesetzbuch berufen.
Sie fördert über die Belange des Denkmalschutz hinaus - der seit Mitte
der 50er Jahre eine zunehmende Zahl von Einzelbauwerken bzw. Hellerau als
Siedlungsgebiet insgesamt sichert -, die Entwicklung der ersten deutschen
Gartenstadt, die 1950 Teil der Sachsenmetropole wurde.
In den ersten sechs Jahren ihres Bestehens tagte die Kommission durchschnittlich
zehn Mal jährlich, alle (nachfolgend zuerst genannten) fünf ehrenamtlichen,
stimmberechtigten Mitglieder haben sich seitdem durchgehend in der Kommission
für Hellerau engagiert.
Aus dem Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden Nr.: 2228-57-1997 vom 15. Mai 1997:
1. Der Stadtrat beruft folgende Mitglieder in die Baupflegekommission für die Gartenstadt Hellerau:
· 1 Vertreter der Bürger von Hellerau - Herr Professor May
· 1 Vertreter des Ortsamtsbereiches - Herr Dr. De Rentiis
· 2 Dresdner Architekten - Herr T. Gustavs, Herr Dr. Schöler
· 1 auswärtiger Architekt - Herr Professor Michelis
· 1 Vertreterin des Denkmalschutzamtes - Frau Richter
· 1 Vertreter des Stadtplanungsamtes - Herr Barwisch
· 1 Vertreter des Bauaufsichtsamtes - Herr Frenzel.
2. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise und den Arbeitsaufgaben der Baupflegekommission der Gartenstadt Hellerau entsprechend der Anlage zu.
Anlage
Verfahrensweise und Arbeitsaufgaben der Baupflegekommission Hellerau
1.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 01.06.95, Beschluß-Nr. A 069-20-1995, wird eine Baupflegekommission zur Begutachtung von Baugesuchen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung nach §172 BauGB für die Gartenstadt Hellerau gebildet.
Die Baupflegekommission soll den hohen Qualitätsanspruch bei der städtebaulichen und architektonischen Entwicklung und konkreten baulichen Abrundung der vorhandenen Strukturen der Gartenstadt Hellerau sichern helfen.
Die Kommission soll den Grundgedanken der Gartenstadt Hellerau mit seiner Tradition in der Baukultur und die sozial orientierten Aspekte befördern und in diesem Sinne unter Beachtung zeitgemäßer Gesichtspunkte und Erkenntnisse fortführen.
3.
Die Baupflegekommission ist bei der Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung für die Gartenstadt Hellerau einzubeziehen. Alle Bauvorhaben sind der Baupflegekommission vorzulegen. Die Baupflegekommission ist vor Erteilung der Baugenehmigung zu hören.
Für die Beurteilung von Bauvorhaben sind die gesetzlichen Grundlagen der Baugesetzgebung und der Denkmalschutzgesetzgebung und sonstiger zutreffender Gesetze und Paragraphen heranzuziehen. U.a. sind ausgehend von der traditionellen Verpflichtung gegenüber dem Status der Gartenstadt Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung unter Beachtung des Einfügungsgebots in vorhandene Nutzungsstrukturen und Bauweisen sowie der Architektur und sonstiger Besonderheiten der Gartenstadt Hellerau bei Berücksichtigung jeglicher Belange auf Zulässigkeit zu prüfen.
Die Mitglieder der Kommission haben zum Sachverhalt mehrheitlich zu entscheiden. Zur Entscheidung ist die Anwesenheit von mindestens 3 stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern erforderlich. Vom Stimmrecht ausgenommen sind die Angehörigen der Stadtverwaltung.
Entscheidungen zu Vorhaben, die von den Empfehlungen der Kommission abweichen, sind durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau im Einvernehmen mit dem Denkmalschutzamt herbeizuführen. Die Abweichungen sind zu begründen.
Die Baupflegekommission kann in eigener Verantwortung Architekten und Investoren im Rahmen der Beurteilung ihrer Bauvorhaben zur Anhörung vorladen. Kleinere Vorhaben, wie Garagen, Nebengebäude oder gleichartiges, deren Einordnung und Zulässigkeit unstrittig sind, können von der Baupflegekommission in die Verantwortung und Zuständigkeiten der Ämter der Stadtverwaltung verwiesen werden. Vorhaben, die zwischen den Tagungszeiten dringlichst abschließend beurteilt werden müssen, sind den Mitgliedern der Kommission zur Stellungnahme zu übergeben. Auf der Grundlage der Stellungnahmen hat das Stadtplanungsamt das Vorhaben abschließend zu bescheiden.
4.
Die Baupflegekommission tagt auf Einladung. Tagungsort ist Dresden. Die Beratungen finden in der Regel aller 2 Monate statt. In besonders dringenden Fällen kann eine Sondersitzung einberufen werden.
5.
Die Mitglieder der Kommission können auf eigenen Wunsch ihre Mitarbeit aufkündigen. Neue Mitglieder der Kommission sind durch den Oberbürgermeister vorzuschlagen und durch den Stadtrat zu berufen.